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Stiftungen

Nachhaltig Gutes tun.

Stiftungen

Nachhaltig Gutes tun.

Mit unseren fünf Stiftungen der Sparkasse möchten wir einen weiteren Beitrag zur positiven Entwicklung unserer Region leisten. Unsere Stiftungen haben sich zum Ziel gesetzt, für das gesellschaftliche Leben vor Ort nachhaltige Impulse zu setzen. So ist das stifterische Handeln besonders geprägt von unserer Verbundenheit zu den Menschen in unserem Geschäftsgebiet und der Verantwortung, die wir in der Region übernehmen.

Kulturstiftung Region Hildesheim

Kulturstiftung der Sparkasse für die Region Hildesheim

GUT für die Region

Seit 1995 fördert die Kulturstiftung der Sparkasse ausgewählte Projekte in der Region Hildesheim. Unterstützt werden die Bereiche Kunst und Kultur, Heimatkunde, die Pflege und die Erhaltung von Kulturwerken und Denkmälern sowie die Förderung des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Jährlich werden über 90.000 Euro für gemeinnützige Projekte ausgeschüttet, die so eine Vielzahl toller Ideen in der Region Hildesheim ermöglichen. Das Stiftungskapital von über 4,5 Millionen Euro sichert im Rahmen unseres Stiftungszwecks einen dauerhaften Beitrag für Projekte zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in der Region Hildesheim.

Die Kulturstiftung der Sparkasse für die Region Hildesheim ist Ausdruck des öffentlichen Engagements der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine und ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl der Region.

Stiftungskapital

4.459 TEUR

Stiftungszweck
  • Kunst und Kultur,
  • Denkmalschutz und der Denkmalpflege,
  • Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Umweltschutz und
  • Heimatkunde
Fördergebiet

Region Hildesheim

Förderleitlinien

Förderleitlinien und Ausschlusskriterien stecken den Rahmen für förderungswürdige Projekte ab. Die folgenden Förder- und Ausschlusskriterien sind Grundsätze, die in Einzelfällen auch Ausnahmen zulassen.

  • Die Förderung erfolgt für Vereine, Institutionen, Bildungs- und Kultureinrichtungen.
  • Das Vorhaben passt zu den Satzungszwecken unserer Stiftung und ist im Geschäftsgebiet der ehemaligen Sparkasse Hildesheim.
  • Die Maßnahmen sind wirtschaftlich gesichert. Eine Eigenbeteiligung vom Antragsteller von mindestens 20 Prozent ist vorhanden.
  • Die steuerliche Anerkennung ist gegeben.
  • Der Förderantrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt.
  • Die Tätigkeit des Empfängers ist nachhaltig gesichert.
  • Die Mittel werden spätestens innerhalb von zwei Jahren abgerufen.
  • Die Förderung wird vom Empfänger in der Öffentlichkeit unterstützt.
  • Eine Geschäftsverbindung zur Sparkasse ist erwünscht.
 
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
 
  • Kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Privatpersonen
  • Personal- und allgemeine institutionelle Kosten
  • Baumaßnahmen mit Ausnahme von denkmalpflegerischen Maßnahmen
  • Reisen
  • Bereits abgeschlossene Maßnahmen
  • Gemeinsame Förderung mit Finanzdienstleistern außerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
  • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
  • Vorhaben außerhalb des Geschäftsgebietes der ehemaligen Sparkasse Hildesheim
  • Dauerförderungen mit Ausnahme von zeitlich begrenzten Förderungen (3-5 Jahre); Organisationen mit wechselnden Projektthemen können dauerhaft gefördert werden.
Kontakt

Anschrift:

Kulturstiftung der Sparkasse für die Region Hildesheim

Rathausstraße 21-23

31134 Hildesheim

 

Ansprechpartnerin:

Janet Hurst-Dittrich

Tel. 05121 871-2498

Fax 05121 871-8001

E-Mail: janet.hurst-dittrich@sparkasse-hgp.de

Jugendstiftung Region Hildesheim

Jugendstiftung der Sparkasse für die Region Hildesheim

Zum Wohle der Jugend

Seit 2011 fördert die Jugendstiftung der Sparkasse ausgewählte Projekte Maßnahmen auf den Gebieten Erziehung, Schule, Ausbildung, Studium, Sport und Fürsorge für die Jugend in der Region Hildesheim.

Jährlich werden ca 80.000 Euro für gemeinnützige Projekte ausgeschüttet, die so eine Vielzahl toller Ideen für die Jugend in der Region Hildesheim erst möglich machen. Das Stiftungskapital von 4,5 Millionen Euro sichert im Rahmen unseres Stiftungszwecks einen dauerhaften Beitrag für Projekte zum Wohle der Jugend in der Region Hildesheim.

Die Jugendstiftung der Sparkasse für die Region Hildesheim ist Ausdruck des öffentlichen Engagements der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine und ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl der Region.

Stiftungskapital

4.500 TEUR

Stiftungszweck
  • Jugendhilfe und
  • Erziehung
Fördergebiet

Region Hildesheim

Förderleitlinien

Förderleitlinien und Ausschlusskriterien stecken den Rahmen für förderungswürdige Projekte ab. Die folgenden Förder- und Ausschlusskriterien sind Grundsätze, die in Einzelfällen auch Ausnahmen zulassen.

  • Die Förderung erfolgt für Vereine, Institutionen, Bildungs- und Kultureinrichtungen.
  • Das Vorhaben passt zu den Satzungszwecken unserer Stiftung und ist im Geschäftsgebiet der ehemaligen Sparkasse Hildesheim.
  • Die Maßnahmen sind wirtschaftlich gesichert. Eine Eigenbeteiligung vom Antragsteller von mindestens 20 Prozent ist vorhanden.
  • Die steuerliche Anerkennung ist gegeben.
  • Der Förderantrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt.
  • Die Tätigkeit des Empfängers ist nachhaltig gesichert.
  • Die Mittel werden spätestens innerhalb von zwei Jahren abgerufen.
  • Die Förderung wird vom Empfänger in der Öffentlichkeit unterstützt.
  • Eine Geschäftsverbindung zur Sparkasse ist erwünscht.
 
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
 
  • Kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Privatpersonen
  • Personal- und allgemeine institutionelle Kosten
  • Baumaßnahmen mit Ausnahme von denkmalpflegerischen Maßnahmen
  • Reisen
  • Bereits abgeschlossene Maßnahmen
  • Gemeinsame Förderung mit Finanzdienstleistern außerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
  • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
  • Vorhaben außerhalb des Geschäftsgebietes der ehemaligen Sparkasse Hildesheim
  • Dauerförderungen mit Ausnahme von zeitlich begrenzten Förderungen (3-5 Jahre); Organisationen mit wechselnden Projektthemen können dauerhaft gefördert werden.
Kontakt

Anschrift:

Jugendstiftung der Sparkasse für die Region Hildesheim

Rathausstraße 21-23

31134 Hildesheim

 

Ansprechpartnerin:

Janet Hurst-Dittrich

Tel. 05121 871-2498

Fax 05121 871-8001

E-Mail: janet.hurst-dittrich@sparkasse-hgp.de

Sparkassenstiftung Region Peine

Sparkassenstiftung für den Kreis Peine

Seit 1988 fördert die Sparkassenstiftung für den Kreis Peine ausgewählte Projekte und Vorhaben im Peiner Land. Förderungen erfolgen innerhalb der Stiftungszwecke Wissenschaft und Forschung, Denkmal- und Umweltschutz, Bildung, Kunst und Kultur sowie Jugend- und Altenhilfe.

Jährlich werden ca 20.000 Euro für gemeinnützige Projekte ausgeschüttet, die so seit vielen Jahren eine Vielzahl toller Ideen im Kreis Peine mit Leben füllen. Das Stiftungskapital von über 1 Millionen Euro sichert im Rahmen unseres Stiftungszwecks einen dauerhaften Beitrag für Projekte zum Wohle der Region Peine.

Die Sparkassenstiftung für den Kreis Peine ist Ausdruck des öffentlichen Engagements der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine und ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl der Region.  

Stiftungskapital

1.023 TEUR

Stiftungszwecke
  • Wissenschaft und Forschung,
  • Denkmal- und Umweltschutz,
  • Bildung,
  • Kunst und Kultur sowie
  • Jugend- und Altenhilfe.
Fördergebiet

Region Peine (Landkreis Peine mit Ausnahme der Gemeinde Vechelde)

Förderleitlinien

Förderleitlinien und Ausschlusskriterien stecken den Rahmen für förderungswürdige Projekte ab. Die folgenden Förder- und Ausschlusskriterien sind Grundsätze, die in Einzelfällen auch Ausnahmen zulassen.

  • Die Förderung erfolgt für Vereine, Institutionen, Bildungs- und Kultureinrichtungen.
  • Das Vorhaben passt zu den Satzungszwecken unserer Stiftung und ist im Geschäftsgebiet der ehemaligen Kreissparkasse Peine. Hierzu gehören die Stadt Peine, die Gemeinde Edemissen, die Gemeinde Hohenhameln, die Gemeinde Ilsede, die Gemeinde Lengede und die Gemeinde Wendeburg.
  • Die Maßnahmen sind wirtschaftlich gesichert. Eine Eigenbeteiligung vom Antragsteller von mindestens 20 Prozent ist vorhanden.
  • Die steuerliche Anerkennung ist gegeben.
  • Der Förderantrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt.
  • Die Tätigkeit des Empfängers ist nachhaltig gesichert.
  • Die Mittel werden spätestens innerhalb von zwei Jahren abgerufen.
  • Die Förderung wird vom Empfänger in der Öffentlichkeit unterstützt.
  • Eine Geschäftsverbindung zur Sparkasse ist erwünscht.
 
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
 
  • Kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Privatpersonen
  • Personal- und allgemeine institutionelle Kosten
  • Baumaßnahmen mit Ausnahme von denkmalpflegerischen Maßnahmen
  • Reisen
  • Bereits abgeschlossene Maßnahmen
  • Gemeinsame Förderung mit Finanzdienstleistern außerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
  • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
  • Vorhaben außerhalb des Geschäftsgebietes der ehemaligen Kreissparkasse Peine
  • Dauerförderungen mit Ausnahme von zeitlich begrenzten Förderungen (3-5 Jahre); Organisationen mit wechselnden Projektthemen können dauerhaft gefördert werden.
Kontakt

Anschrift:

Sparkassenstiftung für den Kreis Peine

Rathausstraße 21-23

31134 Hildesheim

 

Ansprechpartner:

Jens Becker

Tel. 05121 871-2215

Fax 05121 871-8001

E-Mail: jens.becker@sparkasse-hgp.de

Stiftergesellschaft Region Goslar

Gemeinnützige Stiftergesellschaft - Sparkassenstiftung Goslar/Harz

Seit ihrer Gründung im Jahr 2010 hat es sich die Stiftergesellschaft zur Aufgabe gemacht, im Rahmen Ihrer Satzung Projekte in der Region Goslar zu unterstützen. Daneben verwaltet die Stiftung unter Ihrem Dach sieben weitere Treuhandstiftungen und unterstützt diese bei Ihrer Stiftungsarbeit.  

Stiftungskapital

440 TEUR

Stiftungszweck

Förderung der Wissenschaft, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Naturschutzes und des Umweltschutzes, der Wohlfahrtspflege, des Tierschutzes, der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes, der Kriminalprävention, des Sports, des bürgerschaftlichen Engagements, mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO und kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO.

Fördergebiet

Region Goslar

Förderleitlinien

Förderleitlinien und Ausschlusskriterien stecken den Rahmen für förderungswürdige Projekte ab. Die folgenden Förder- und Ausschlusskriterien sind Grundsätze, die in Einzelfällen auch Ausnahmen zulassen.

  • Die Förderung erfolgt für Vereine, Institutionen, Bildungs- und Kultureinrichtungen.
  • Das Vorhaben passt zu den Satzungszwecken unserer Stiftung und ist im Geschäftsgebiet der ehemaligen Sparkasse Goslar/Harz.
  • Die Maßnahmen sind wirtschaftlich gesichert. Eine Eigenbeteiligung vom Antragsteller von mindestens 20 Prozent ist vorhanden.
  • Die steuerliche Anerkennung ist gegeben.
  • Der Förderantrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt.
  • Die Tätigkeit des Empfängers ist nachhaltig gesichert.
  • Die Mittel werden spätestens innerhalb von zwei Jahren abgerufen.
  • Die Förderung wird vom Empfänger in der Öffentlichkeit unterstützt.
  • Eine Geschäftsverbindung zur Sparkasse ist erwünscht.
 
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
 
  • Kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Privatpersonen
  • Personal- und allgemeine institutionelle Kosten
  • Baumaßnahmen mit Ausnahme von denkmalpflegerischen Maßnahmen
  • Reisen
  • Bereits abgeschlossene Maßnahmen
  • Gemeinsame Förderung mit Finanzdienstleistern außerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
  • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
  • Vorhaben außerhalb des Geschäftsgebietes der ehemaligen Sparkasse Hildesheim
  • Dauerförderungen mit Ausnahme von zeitlich begrenzten Förderungen (3-5 Jahre); Organisationen mit wechselnden Projektthemen können dauerhaft gefördert werden.
Kontakt

Anschrift:

Gemeinnützige Stiftergesellschaft – Sparkassenstiftung Goslar/Harz

Rathausstraße 21-23

31134 Hildesheim

 

Ansprechpartner:

Jens Becker

Tel. 05121 871-2215

Fax 05121 871-8001

E-Mail: jens.becker@sparkasse-hgp.de

Stiftergemeinschaft

Stiftergemeinschaft der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

Stiften ganz einfach und effektiv, so das Motto der Stiftergemeinschaft

Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft kann jeder, ganz nach seinem Vermögen und seinen persönlichen Wünschen, einfach und individuell stifterisch tätig werden. Die Idee dahinter ist ganz einfach: Gemeinsam stark - Gemeinsam mehr erreichen!

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