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Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG)

Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG)

Das Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz (LkSG)

Das LkSG verpflichtet Unter­nehmen ab einer Beschäftigten­anzahl von 1.000 Mitarbeitenden seit 01.01.2024 zur Einrichtung eines Beschwerde­­verfahrens, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umwelt­­verstöße entlang der eigenen Liefer­­kette oder im eigenen Geschäfts­­bereich entgegen zu nehmen. Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine unter­stützt das Ziel des LkSG und hat daher die Möglich­keit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen.

Falls Sie eine Beschwerde im Zusammen­hang mit dem LkSG an uns richten wollen, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail über den unten­stehenden „Button“ zukommen zu lassen.

Um Ihnen antworten und Ihre Beschwerde best­möglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihren Namen sowie Kontakt­informationen (E-Mail-Adresse) ein­schließlich Wohnsitz­land.
  • Welche Handlung der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine oder eines ihrer Lieferanten steht mit Ihren Beschwerde­gründen in Zusammenhang?
  • Erläutern Sie uns möglichst detailliert die nachteiligen Aus­wirkungen oder Risiken und wie Sie davon betroffen sind. Bitte fügen Sie alle Unterlagen, die Sie als relevant ansehen, der Beschwerde bei.
  • Falls relevant, nennen Sie uns unsere Standards oder Richt­linien, die wir verletzt haben sollen. Was Sie sich von der Beschwerde erhoffen und wie wir Ihrer Beschwerde am besten gerecht werden können.

Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbst­verständlich vertraulich behandelt.

Weitere Details zum weiteren Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde ent­nehmen Sie bitte der Verfahrens­ordnung.

Grundsatzerklärung der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

zu unserer Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt in unseren Lieferketten und im eigenen Geschäftsbereich

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