Die Incoterms® (International Commercial Terms) sind weltweit anerkannt und im Außenhandel von großer Bedeutung. Sie regeln die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer im internationalen Handel. Dazu gehören der Übergabeort von Waren (und damit verbunden den Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer), Kostenaufteilung für Fracht und Zoll sowie Transport- und Versicherungsfragen.
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat dieses Regelwerk überarbeitet und einem Update unterzogen, das am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Die Handelsklauseln wurden an die globale Handelspraxis angepasst und berücksichtigen Neuerungen in der Finanzierung und beim Versicherungsschutz sowie gestiegene Sicherheitsanforderungen.
Die Incoterms 2020 sind - genauso wie alle bisherigen Versionen - nicht verpflichtend für internationale Handelsgeschäfte. Weiterhin können die Vertragsparteien auch die Incoterms 2010 wirksam beschließen. Wichtig ist, dass eindeutig formuliert wird, welche Version Vertragsbestandteil sein soll.
Für weitergehende Informationen und Rückfragen stehen Ihnen unsere Fachberater im internationalen Geschäft zur Verfügung.
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