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Incoterms 2020

Wichtige Informationen

Incoterms 2020

Wichtige Informationen

Die neue Fassung des weltweit anerkannten Regelwerks für den internationalen Handel gilt ab dem 01.01.2020.

Incoterms 2020

Die Incoterms® (International Commercial Terms) sind weltweit anerkannt und im Außenhandel von großer Bedeutung. Sie regeln die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer im internationalen Handel. Dazu gehören der Übergabeort von Waren (und damit verbunden den Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer), Kostenaufteilung für Fracht und Zoll sowie Transport- und Versicherungsfragen.

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat dieses Regelwerk überarbeitet und einem Update unterzogen, das am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Die Handelsklauseln wurden an die globale Handelspraxis angepasst und berücksichtigen Neuerungen in der Finanzierung und beim Versicherungsschutz sowie gestiegene Sicherheitsanforderungen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Die Klausel DAT (Delivered at Terminal) wird geändert zu DPU (Delivered at Place Unloaded), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann.
  • Die FCA-Klausel (Free Carrier) sieht künftig eine neue Option vor. Damit wird dem nachgewiesenen Marktbedarf Rechnung getragen, indem der Frachtführer angewiesen werden kann, erst nach Verladung der Ware das Konnossement mit „On-Board“-Vermerk auszustellen.
  • In den Klauseln CIF (Cost Insurance Freight) und CIP (Carriage Insurance Paid) wird der Versicherungsschutz der aktuellen Geschäftspraxis angepasst. Bisher sahen die Klauseln vor, dass der Versicherungsschutz eine Mindestdeckung enthält, die eine Reihe von standardmäßig aufgeführten Risiken umfasst. Nunmehr wird bei CIP auf eine Standardversicherungspflicht mit der umfassenderen „All Risk“-Deckung übergegangen.
  • Den Entwicklungen in der Organisation des Warentransports wird mit Modifizierung der Klauseln FCA, DAP, DPA und DDP Rechnung getragen. Der Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem unabhängigen Frachtführer ist nunmehr nicht mehr ausdrücklich vorgesehen, sondern es wird auch gestattet, ggf. den nötigen Transport lediglich zu organisieren. Dadurch kann der Käufer bzw. Verkäufer den Warentransport mit eigenen Transportmittel durchführen.
  • Die gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung der Waren sind als letzte maßgebliche Neuerung eingeflossen.  In allen Klauseln sind klare Regeln zur Verteilung der Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten aufgenommen worden.

Bitte beachten Sie

Die Incoterms 2020 sind - genauso wie alle bisherigen Versionen - nicht verpflichtend für internationale Handelsgeschäfte. Weiterhin können die Vertragsparteien auch die Incoterms 2010 wirksam beschließen. Wichtig ist, dass eindeutig formuliert wird, welche Version Vertragsbestandteil sein soll.

Für weitergehende Informationen und Rückfragen stehen Ihnen unsere Fachberater im internationalen Geschäft zur Verfügung.

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