Baufinanzierungslexikon

Alle Begriffe einfach erklärt

Baufinanzierungslexikon

Alle Begriffe einfach erklärt

Wenn Sie ein Haus bauen oder kaufen möchten, brauchen Sie viele Unter­lagen. Dabei tauchen oft Fach­begriffe auf, die nicht sofort verständlich sind.

Eine Erklärung zu den Begriffen wie zum Beispiel Aufl­assung, Baukosten­­aufstellung, Eigenmittel-Nachweis oder Zweck­erklärung finden Sie hier.

Alle Begriffe einfach erklärt

Abtretung oder Verpfändung der durch die Bürgschaftserklärung nach Paragraph 7 MaBV (Mindestanforderungen an das Risikomanagement-Banken und Finanzdienstleister) gesicherten Rückgewähransprüche

Mit dieser Abtretung erhält der Kreditgeber das Recht, etwaige Rückgewährleistungen in Anspruch zu nehmen. Sie treten die Ansprüche an den Kreditgeber ab. Der Kreditgeber informiert in der Regel Ihren Bauträger sowie den Notar über die Abtretung und verlangt eine Bestätigung der Kenntnisnahme.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Von der finanzierenden Bank zusammen mit den Vertragsunterlagen.

Aktuelle Flurkarte/Lageplan/Katasterunterlage

Mit einer Flurkarte wird amtlich nachgewiesen, dass der Grundbesitz mit Angabe der Flurnummer an einer bestimmten Lage (mit festen Grenzen) existiert. Sie ist eine wesentliche Grundlage für die Eintragung ins Grundbuch. Je nach Bundesland und Gemeinde wird sie auch Liegenschafts- oder Katasterkarte genannt.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Erwerber: Verkäufer oder Makler

Eigentümer: Katasteramt

Auflassung/Auflassungsvormerkung

Die Auflassung ist ein Rechtsbegriff und bezeichnet beim Immobilienkauf die Erklärung der Eigentumsübergabe der Immobilie an den/die Käufer. Im Normalfall erfolgt die Auflassung als Bestandteil des notariellen Kaufvertrags und ist Bedingung für die spätere Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Die Auflassungsvormerkung ist quasi der erste Schritt zur Eigentumsübertragung. Ein Käufer benötigt nach Abschluss eines Kaufvertrags bis zu seiner Eintragung als Eigentümer die Garantie, dass der Verkäufer die Immobilie nicht noch anderen Interessenten zum Kauf anbietet oder noch einmal neu beleiht. Ab Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch braucht der Käufer (Auflassungsvormerkungsberechtigter) nachträgliche Eintragungen/Änderungen nicht gegen sich gelten zu lassen und kann die Löschung verlangen. Damit schützt er sich nach dem Kauf vor unliebsamen Überraschungen.

Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch geht relativ zügig. Ein Käufer sollte daher immer auf die Eintragung einer Auflassungsvormerkung bestehen. Sie ist dann auch eine der Voraussetzungen für die spätere Fälligstellung des Kaufpreises.

Aufstellung Eigenleistungen

Sind Sie handwerklich begabt, oder haben Freunde oder Verwandte, die Ihnen unentgeltlich bei Ihren Bau-, Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten helfen? Sie können diese Eigenleistungen zur Minderung Ihres Finanzierungsvolumens heranziehen.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Selbst oder Architekt/Bauträger

Aufstellung Modernisierungs-/ Sanierungsmaßnahmen

Erstellen Sie eine Übersicht mit Maßnahmen, die Sie umsetzen möchten. Braucht Ihre Immobilie neue Fenster, eine neue Heizungsanlage oder möchten Sie auf umweltfreundliche Alternativenergie umstellen? Je genauer Sie die Maßnahmen planen und durch zum Beispiel Kostenvoranschläge die Ausgaben beziffern, desto besser können Sie und Ihre Bank die Finanzierung planen.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Selbst oder Architekt/Bauträger

Aufteilungsplan

Der Aufteilungsplan ist eine behördlich genehmigte Bauzeichnung, die die Abgrenzung der einzelnen Eigentumseinheiten im Gebäude eindeutig darstellt. Er zeigt Grundrisse mit Nummerierung der Wohnungen und Räume und ist Grundlage für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch.

Wo bekommen Sie diese Unterlagen her?

Erwerber: Notar

Eigentümer: Kataster-/Liegenschaftsamt

Auftrag/Genehmigung Denkmalschutzbehörde

Die Denkmalschutzbehörde prüft bauliche Vorhaben an denkmalgeschützten Objekten und erteilt  Auflagen oder Genehmigungen, die sicherstellen, dass das historische Erscheinungsbild, die Bausubstanz und die kulturelle Bedeutung des Denkmals erhalten bleiben. 

Wo bekommen Sie die Unterlagen her?

Denkmalschutzbehörde

Auszug aus dem Altlastenkataster/Altlastengutachten

Altlastenkataster: Ein behördlich geführtes Register, in dem Grundstücke und Gebäude verzeichnet sind, bei denen belastete oder potenziell belastete Böden, zum Beispiel durch frühere Industrie‑, Gewerbe‑ oder Entsorgungs­aktivitäten festgestellt wurden. 

Altlasten‑Gutachten: Ein fachlich erstelltes Dokument (meist von einem Sachverständigen), das die Altlastensituation eines konkreten Grundstücks prüft, bewertet und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen empfiehlt. 

Achtung: Für die amtliche Auskunft ist immer eine Vollmacht des Eigentümers erforderlich.

Wo bekommen Sie die Unterlagen her?

Umweltamt / Kreis-/Stadtverwaltung

Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten und nicht im Grundbuch eingetragen sind.
Alle Baulasten haben eins gemeinsam: Sie schreiben dem Grundstückseigentümer vor, was er auf seinem Grundstück zu tun, zu unterlassen oder zu dulden hat.
Von daher sollte ein Käufer vor einem Kauf das Baulastenverzeichnis einsehen, um zu schauen, ob Baulasten eingetragen sind. Im schlimmsten Fall erschweren oder verhindern sie eine Bebauung und mindern damit den Wert einer Immobilie.
Baulasten bestehen dauerhaft und verbindlich. Sind sie erst einmal eingetragen, bleiben sie ewig stehen und gehen nach einem Verkauf auf den neuen Eigentümer über.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Erwerber: Verkäufer/Makler/Bauträger

Eigentümer: Bauamt

Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist ein zentrales Dokument im Bau‑ und Immobilienbereich. Sie enthält alle wesentlichen Angaben zum geplanten oder bereits errichteten Bauvorhaben.

Wo bekommen Sie die Unterlagen her?

Erwerber: Bauträger, Architekten

Eigentümer: Grundbuch, Bauamt

Baugenehmigung oder Anzeige mit allen Anlagen

Bevor Sie Ihr Bauvorhaben realisieren, benötigen Sie eine Genehmigung zum Bau von der Baubehörde.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Bauamt/Bauträger

Baugesuch oder Baugenehmigung bei Neubauten und Umnutzungen

Baugesuch: Vorab-Antrag in dem das Vorhaben zum Beispiel Pläne, Nutzung, Statik vorgestellt wird. Das Gesuch dient der Vorprüfung und gibt Aufschluss, welche Unterlagen später für die eigentliche Genehmigung nötig sind.

Baugenehmigung: Offizielle Erlaubnis, das Bauvorhaben auszuführen. Sie wird nach Prüfung des Baugesuchs, der Bauvorlagen und der Einhaltung aller bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorgaben erteilt.

Wo bekommen Sie die Unterlagen her?

Bauaumt

Baukostenaufstellung

Beim Bau eines Hauses treten neben den reinen Hausbaukosten weitere Kosten auf, zum Beispiel für den Hausanschluss, Stellplatz, Außenanlagen. Die Aufstellung der Kosten hilft Ihnen und Ihrer Bank die Finanzierungssumme festzulegen.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Selbst oder Architekt/Bauträger

Bauzeichnungen/vermaßte Grundrisse

Die Bauzeichnung stellt den Gebäudebestand bzw. die Planung der Immobilie dar. Ihre Bank benötigt maßstabgerechte Grundriss-Zeichnungen für die Bewertung der Immobilie. Sie dürfen diese selbst erstellen oder geben die Zeichnung in professionelle Hände.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Selbst oder Architekt/Bauträger/Makler/Verkäufer

Beurkundeter Kaufvertrag inklusive Anlagen oder Entwurf bei Bewertungen im Rahmen des Immobilienerwerbs (Kauf vom Bauträger: Bauträgervertrag)

Beurkundeter Kaufvertrag inklusive Anlagen / Entwurf

Ein notariell beurkundeter Kauf‑ und Übertragungsvertrag, dem alle relevanten Dokumente (zum Beispiel Grundbuchauszug, Baubeschreibung, Finanzierungsnachweis, Teilungserklärung) als Anlagen beigefügt sind. Der Entwurf ist die Vorversion, die vor der Beurkundung vom Notar geprüft oder angepasst wird. 

Wo bekommen Sie die Unterlagen her?

Notar

Bauträgervertrag (Kauf vom Bauträger)

Ein spezieller Kaufvertrag, bei dem der Erwerber die Immobilie direkt vom Bauträger (Entwickler) erwirbt. Der Vertrag regelt neben dem Kaufpreis auch Bau‑ und Leistungsphasen, Gewährleistungen, Fertigstellungstermine oder Sondernutzungsrechte.

Wo bekommen Sie die Unterlagen her?

Bauträger

Bewilligungsurkunden in Abteilung II des Grundbuches

Im Grundbuch sind alle bei einem Amtsgericht geführten Grundstücke registriert. Das Grundbuch besteht aus dem Bestandsverzeichnis und den Abteilungen I – III. In Abteilung II werden Beschränkungen und etwaige Pflichten eingetragen zum Beispiel Vorkaufsrechte, Wegerechte für Nachbarn, Leitungsrechte für Versorgungsunternehmen, Wohnrechte für Nichteigentümer, Nutzungsrechte durch Behörden.
Die Grundlage für jede Eintragung ist in einer Bewilligungsurkunde geregelt, die von einem Notar oder einer Behörde erstellt wird.
Bestimmte Rechte können eine nicht unerhebliche Wertminderung Ihrer Immobilie darstellen. Daher ist es wichtig, genau zu prüfen, wo zum Beispiel genau ein Wegerecht oder ein Leitungsrecht verläuft.  Anhängend an den jeweiligen Bewilligungsurkunden müssen sie auf dem Grundstücksplan genau verzeichnet sein. In den Urkunden werden zum Beispiel auch Vereinbarungen über Unterhaltungskosten, Entschädigungen oder Verkehrs­sicherungspflichten getroffen.
Bei Wohnrechten wird in der Urkunde genau definiert, welche Räume das Wohnrecht umfasst und ob es entgeltlich oder unentgeltlich ist.

Vorkaufsrechte: Ein Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle eines Verkaufs in den bestehenden Kaufvertrag durch einseitige Erklärung einzutreten. Der Berechtigte eines Vorkaufsrechts hat nach notarieller Beurkundung und mit Zustellung des Kaufvertrags zwei Monate Zeit, sein Vorkaufsrecht auszuüben.
Da Städte und Gemeinden bei jedem beurkundeten Kauf ein gesetzliches Vorkaufsrecht zusteht, sind die Notariate verpflichtet, grundsätzlich eine Vorkaufsverzichtserklärung einzuholen, die auch immer Voraussetzung für die Fälligstellung eines Kaufpreises ist.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Erwerber: Makler/Verkäufer

Eigentümer: Grundbuchamt

Bruttogrundflächenberechnung/Bruttorauminhalt/Kubatur (Neubau)/Berechnung umbauter Raum (Altbau)

Diese Berechnungen erfassen die Gesamtfläche oder das Volumen eines Gebäudes. Sie sind wichtig für Wertermittlungen, Baukostenberechnungen und Versicherungen. Bei Neubauten wird meist der Bruttorauminhalt angegeben, bei Bestandsgebäuden der umbaute Raum.

Kubator bezeichnet das Volumen eines dreidimensionalen Körpers, also den Rauminhalt, den er einnimmt. Sie wird meist in Kubikmetern angegeben.

Wo bekommen Sie diese Unterlagen her?

Bauamt

Bürgschaftserklärung nach Paragraph 7 MaBV

Gilt bei Bauvorhaben, die durch einen Bauträger realisiert werden. Der Bauträger kann gemäß Makler- und Bauträgerverordnung nur für die bereits erbrachten Leistungen Zahlung verlangen. Somit hat der Käufer die Möglichkeit bei Baumängeln Teile der Rechnung nicht zu bezahlen und Nachbesserung verlangen.
Häufig vereinbart der Bauträger vertraglich mit dem Käufer (abweichend zur MaBV), dass Vorauszahlungen erfolgen müssen. Der Käufer zahlt also ohne die Möglichkeit zu haben, bei Baumängel die Zahlung zu mindern oder zurück zu halten. In diesen Fällen muss sich der Käufer durch eine Bürgschaft für Beseitigung möglicher Baumängel mit einer Bürgschaft absichern.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Notar/Bauträger

Eigenmittel-Nachweis

Als Eigenmittel gelten alle Vermögen, die Sie zum Erwerb einer Immobilie einsetzen möchten. Als Nachweis können zum Beispiel Konto- und Depotauszüge dienen.

Energieausweis (aktuell / gültig)

Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand des Gebäudes und enthält Kennwerte zum Energieverbrauch oder -bedarf. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden. 

Achtung: Selbst erstellte Dokumente aus dem Internet sind nicht ausreichend und ersetzen ein qualifiziertes Dokument nicht. 

Erwerber: Der Verkäufer bzw. Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen den gültigen Energieausweis bereits vor Besichtigung oder Vertragsabschluss vorzulegen.

Eigentümer: Als Eigentümer können Sie den Ausweis selbst beauftragen. Dazu benötigen Sie einen zertifizierten Energieberater oder ein fachkundiges Unternehmen.

Erbbaurecht, Erbbaurechtsvertrag nebst allen Nachträgen

Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu bauen und zu nutzen.
Erbbaurechtsausgeber sind oft Kirchengemeinden, Kommunen, Stiftungen aber auch private Eigentümer zum Beispiel Landwirte.
Über die Nutzung des Grundstückes wird ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen, dessen Laufzeit in der Regel 80 bis 99 Jahre beträgt.
Für die Nutzung bezahlt der Erbbauberechtigte ein Nutzungsentgelt, den sogenannten Erbbauzins, der im Erbbaurechtsvertrag festgelegt ist und in festgelegten Intervallen angepasst werden kann. Dann werden sogenannte Nachträge zum Erbbaurechtsvertrag geschlossen. In diesen Nachträgen können im Laufe der Zeit zum Beispiel auch Veränderungen hinsichtlich der Modalitäten der Erbbauzinsanpassungen vereinbart werden. Daher ist es unerlässlich, neben dem Erbbaurechtsvertrag auch alle Nachträge vorliegen zu haben.
Der Erbbaurechtsausgeber muss auch einem Verkauf und einer Belastung des Erbbaurechts mit Grundschulden zustimmen. Diese Zustimmung holt der Notar bei einem Verkauf ein. In berechtigten Fällen könnte der Erbbaurechtsausgeber zum Beispiel den Verkauf untersagen oder die Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten einschränken.
Zum vertraglichen Ablauf des Erbbaurechts und in bestimmten weiteren Fällen wie Vertragsverstößen des Erbbauberechtigten (zum Beispiel Nichtzahlung des Erbbauzinses) kann der Erbbaurechtsausgeber von seinem „Heimfallrecht“ Gebrauch machen und das Gebäude zurückverlangen. Die Entschädigung muss dann mindestens 2/3 des Verkehrswertes betragen.
Daher verlangen die Sparkassen wie auch die meisten anderen Institute, dass Finanzierungen von Erbbaurechten spätestens 10 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechtes zurückgezahlt sind. Ansonsten muss der Erbbauberechtigte mit dem Erbbaurechtsausgeber eine vorzeitige Vertragsverlängerung aushandeln, die in der Regel mit einer Erhöhung des vereinbarten Erbbauzinses einher geht.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Makler/Verkäufer/Grundbuchamt/Notar

Exposé/Hauserstellungsvertrag

Das Exposé beschreibt die Immobilie in strukturierter Form (Lage, Ausstattung, Flächen, Preis). Der Hauserstellungsvertrag regelt die schlüsselfertige Errichtung eines Gebäudes durch einen Anbieter.  

Wo bekommen Sie die Unterlagen her?

Verkäufer, Immobilienmakler oder Bauträger

Freistellungserklärung nach Paragraph 3 MaBV (Mindestanforderungen an das Risikomanagement – Banken und Finanzdienstleister)

Hat der Bauträger zum Kauf und Bebauung eines Grundstücks einen Kredit aufgenommen, wird das Grundstück als Sicherheit von seinem Kreditgeber in Anspruch genommen.
Der Erwerber der neu gebauten Immobilie besichert sein Darlehen für den Kauf im gleichen Grundbuch. Mit der Freistellungserklärung bestätigt der Bauträger der Bank des Erwerbers , dass er nach Kaufpreiszahlung seine Grundschuld zur Löschung bringt.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Bauträger/Notar

Grundbuchauszug

Bei den Grundbuchämtern werden alle wichtigen Informationen zu einem Grundstück registriert. Sie beinhalten Informationen zum Objekt, Eigentümer und Belastungen. Sie benötigen beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie immer den Grundbuchauszug.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Erwerber: Verkäufer/Makler

Eigentümer: Grundbuchamt

Katasterunterlagen wie Lageplan/Flurkarte

Ein Lageplan enthält Angaben des Grundstücks aus dem Liegenschaftskataster wie

  • Maßstab
  • Lage des Grundstücks zur Himmelsrichtung
  • Bezeichnung des Grundstücks durch Gemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück, Angaben zum Eigentümer/Erbbauberechtigten
  • Flächeninhalt
  • Katasteramtliche Grenzen des Baugrundstückes und der benachbarten Grundstücke

Eine Flurkarte wird nicht individuell für ein Grundstück erstellt, sondern für ein bestimmtes Gebiet, enthält aber auch die wichtigsten Liegenschaftsangaben.

Aus dem Lageplan/der Flurkarte lässt sich auch entnehmen, ob es für das eigene Grundstück eine gesicherte Zuwegung zu einer öffentlichen Straße gibt. Wenn nicht müssen entsprechende Wegerechte auf den Nachbargrundstücken bewilligt und in den Grundbüchern der Nachbargrundstücke eingetragen sein. Fehlt diese Zuwegung stellt sie eine erhebliche Wertminderung dar und macht eine Beleihung des eigenen Grundstückes schwierig.

Bauzeichnungen: Die Bauzeichnung stellt die maßstabsgerechte Planung oder den Gebäudebestand der Immobilie dar. Sollten keine Bauzeichnungen der Immobilie vorhanden sein, können sie die Zeichnungen – auch über das Internet – neu anfertigen lassen oder auch in einfacher Form selbst erstellen.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Erwerber: Verkäufer oder Makler

Eigentümer: Katasteramt

Mietverträge alternativ Mietaufstellung bei bereits vermieteten Immobilien (nicht älter als sechs Monate)

Bei bereits vermieteten Immobilien stellt die Mietaufstellung die tatsächlich bestehenden Mietverträge und die real erzielten Mieteinnahmen dar und dient als Ersatz für die einzelnen Mietverträge.

Wo bekommen Sie die Unterlagen her?

Verkäufer, Makler

Mietverträge alternativ Mietaufstellung bei zurzeit nicht vermieteter Immobilien (nicht älter als sechs Monate)

Bei zurzeit nicht vermieteten Immobilien enthält die Mietaufstellung keine bestehenden Mietverträge, sondern zeigt marktübliche, angenommene Mieten zur Einschätzung des zukünftigen Ertragspotenzials.

Wo bekommen Sie die Unterlagen her?

Eigentümer, Hausverwaltung

Nachweis der Bebaubarkeit zum Beispiel positiver Bauvorbescheid, Baugenehmigung, B-Plan

Ein Nachweis der Bebaubarkeit bestätigt, dass ein Grundstück oder ein Teilgrundstück nach den geltenden baurechtlichen Vorgaben bebaut werden darf.

Wo bekomme ich die Unterlagen her?

Bauamt oder Stadtplanungsamt

Nachweis Modernisierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen (erfolgte und geplante)

Dokumentation aller bereits erfolgten und geplanten Modernisierungs‑ oder Instandhaltungsmaßnahmen einer Immobilie. Sie dient der Kredit‑/Finanzierungsprüfung.

Wo bekommen Sie die Unterlagen her?

Kunden: Rechnungen, Zahlungsnachweise, Bau-/Sanierungspläne, Gutachten, Fotos

Bauunternehmen: Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen, Fertigstellungsnachweise, Kostenvoranschläge

Öffentliche Register: Grundbuch, Bauamt (Baugenehmigungen)

Nachweise zum voraussichtlichen Einkommen im Rentenalter

Die Höhe Ihrer Rentenbezüge erhalten Arbeitnehmer und Selbstständige, die in gesetzliche Rentenkasse einzahlen jährlich. Zusätzlich können Sie Ansprüche auf Rentenbezüge aus Arbeitgeber-Rentenkassen oder aus privaten Rentenversicherungsverträgen haben. Die Kopie dieser Bescheide stellen Sie bitte Ihrer Bank zur Verfügung.

Teilungserklärung/Aufteilungsplan zur Teilungserklärung

Die Teilungserklärung regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen (Wohnungs-) Eigentümer. Sie wird grundsätzlich notariell beurkundet.
Die Teilungserklärung ist Voraussetzung dafür, dass für einzelne Wohnungen eigene Grundbücher angelegt werden und die Wohnungen dadurch separat veräußerbar und auch belastbar sind.
In der Teilungserklärung wird die räumliche Aufteilung festgelegt, aber auch

  • Die Aufteilung der Kosten der Eigentümer untereinander
  • Die Stimmrechtsverteilung in der Eigentümerversammlung
  • Nutzungs- und Beschränkungsvorschriften
  • Die Bestellung der Hausverwaltung

Gravierende Änderungen der Teilungserklärung müssen ebenfalls in Form von Nachträgen notariell beurkundet werden zum Beispiel Änderung der Zuordnung von Kellerräumen, Garagen, Stellplätzen.

Aufteilungsplan zur Teilungserklärung: Bei dem Aufteilungsplan handelt es sich quasi um eine Bauzeichnung, die die verschiedenen Wohneinheiten exakt voneinander abgrenzt. Zusätzlich markiert der Aufteilungsplan die Bereiche genau, die als Gemeinschaftseigentum gelten und von allen Eigentümern genutzt werden können.

Der Aufteilungsplan beinhaltet somit alle wichtigen Gebäudeteile und Räumlichkeiten und ordnet diese den jeweiligen Wohnungen zu. Für jede Etage sind die Bereiche gekennzeichnet, für die der jeweilige Eigentümer sein Sondernutzungsrecht (Sondereigentum) hat (also zum Beispiel Wohnung 4, Zimmer 4.1, 4.2, 4.3 etc. und Keller Nr. 4, Stellplatz Nr. 4). Im Gemeinschaftseigentum befinden sich in der Regel Waschküche, Hausflur, Hinterhof, Garten etc.

Bedeutung Teilungserklärung und Aufteilungsplan: Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist daher ein Blick in die Teilungserklärung und in den Aufteilungsplan sowohl für die Käufer als auch die finanzierende Bank von großer Wichtigkeit. Der Käufer kann so genau prüfen, was nach dem Kauf genau zu seinem persönlichen Eigentum gehört. Mit Unterschrift unter den Kaufvertrag verpflichtet sich der Käufer nämlich, sowohl der Teilungserklärung nebst Nachträgen und auch dem Aufteilungsplan verbindlich zuzustimmen. Nachträgliche Änderungen der Teilungserklärung bedürfen der Zustimmung aller Miteigentümer und einer notariellen Beurkundung.
Typische Fehler sind zum Beispiel die fehlerhafte Zuordnung der Kellerräume oder der Stellplätze/Garagen.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Erwerber: Verkäufer/Makler

Eigentümer: Grundbuchamt/Verwalter

Unterschriebener Werkvertrag inklusive aller Anlagen

In diesem Vertrag sind im Falle eines Neubaus die Pflichten und Rechte aufgeführt. Er beinhaltet unter anderem Informationen zu Teilzahlungen der Vertragsparteien (Zahlungsplan) und Abnahmevoraussetzungen. Es wird zum Beispiel auch geregelt, wie eventuelle Mängel beseitigt werden müssen.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Bauträger/Baufirma

Vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde

Wird die Grundschuldbestellungsurkunde als vollstreckbare Ausfertigung ausgestellt, kann die Bank im Falle – dass der Kreditnehmer seine Verpflichtungen nicht nachkommt – ohne Zwischenschritte eine Pfändung vornehmen.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Notar

Wohn-/Nutzflächenberechnung

Es wird häufig zwischen Wohn- und Nutzfläche unterschieden. Zur Nutzfläche zählt zum Beispiel der Heizungskeller, der aber nicht als Wohnfläche berücksichtigt wird. Diese Informationen sind zum Beispiel für die Bewertung Ihrer Immobilie wichtig. Die Wohn- und Nutzflächenberechnung kann selbst erstellt werden.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Selbst oder Verkäufer/Makler/Bauträger/Architekt

Zweckerklärung(en) für Grundschulden

Die in das Grundbuch eingetragene Grundschuld (Sicherheit für den Kreditgeber) wird durch die Zweckerklärung mit dem Darlehen verbunden. Somit ist sichergestellt, dass die eingetragene Grundschuld bei Ablösung des Kredites aus dem Grundbuch gelöscht werden kann.

Wo bekommen Sie diese Unterlage her?

Kreditinstitut

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